Folge 01: Scheidungsverfahren – Was kommt auf mich zu?
Shownotes
Willkommen zu Folge 01 von „Verliebt, Verlobt, Vermacht – Familienrecht und Erbrecht verständlich erklärt“.
In dieser Episode geht es um eine der häufigsten Fragen im Familienrecht:
Wie läuft ein Scheidungsverfahren eigentlich ab – und was muss ich wissen, bevor ich diesen Schritt gehe?
Sie erfahren unter anderem:
- welche Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sein müssen
- was es mit dem Trennungsjahr auf sich hat
- wie ein Scheidungsverfahren vor Gericht abläuft
- wie lange ein Verfahren dauern kann und welche Kosten entstehen können
- was es mit dem sogenannten Scheidungsverbund auf sich hat
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Disclaimer: Dieser Podcast dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Transkript anzeigen
Podcast: „Verliebt, Verlobt, Vermacht – Familienrecht und Erbrecht verständlich erklärt“
Folge 1: Scheidungsverfahren – Was kommt auf mich zu?
1. Eingangsmusik (10–15 Sekunden)
(Musik einblenden)
2. Kurze Begrüßung & Themenankündigung (ca. 20–30 Sekunden)
Herzlich willkommen zu „Verliebt, Verlobt, Vermacht – Familienrecht und Erbrecht verständlich erklärt“.
In dieser ersten Folge geht es um ein Thema, das viele Menschen emotional wie rechtlich stark betrifft: das Scheidungsverfahren.
Immerhin rund 35 % der Ehen in Deutschland werden geschieden – durchschnittlich übrigens nach 14,7 Ehejahren.
Doch unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe eigentlich geschieden werden? Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab, wie lange dauert es, welche Kosten entstehen– und warum spricht man meist vom sogenannten Scheidungsverbund?
Diese Folge richtet sich an alle, die sich mit dem Gedanken an eine Trennung oder Scheidung beschäftigen oder sich frühzeitig informieren möchten.
3. Einordnung & Praxisbezug (ca. 1–2 Minuten)
Den meisten Menschen, denen ich in meiner anwaltlichen Praxis begegne, ist klar: Ein Scheidungsverfahren läuft bei Gericht ab. Das ist gar nicht selbstverständlich, denn in manchen Ländern gibt es auch eine sog. Privatscheidung, bei der man lediglich gemeinsam zur Notarin oder zum Notar muss.
Die Menschen, die sich mit dem Gedanken einer Scheidung tragen und damit zu mir kommen, sind so vielgestaltet wie das Leben:
Junge Paare, bei denen es keine Kinder gab und sich nach der Hochzeit schnell herausgestellt hat, dass die Verlobungszeit schön war, es aber doch nicht für eine lebenslange Ehe reicht. Paare, die seit Jahrzehnten verheiratet sind und miteinander Familie und Vermögen aufgebaut haben – und plötzlich merken, dass sie sich gar nichts mehr zu sagen habe. Und natürlich die gesamte Bandbreite dazwischen.
Gemeinsam haben sie alle, dass die Scheidung kein rein privater Akt ist, sondern ein gerichtliches Verfahren mit festen Voraussetzungen und Abläufen. Auch bei Einigkeit gibt es formale Regeln, die eingehalten werden müssen.
Genau darum soll es heute gehen: Was schreibt das Gesetz vor, was passiert tatsächlich beim Gericht – und was bedeutet das ganz konkret für die Beteiligten?
4. Sachliche Kernerläuterung (ca. 4–8 Minuten)
Schauen wir uns die vier wichtigsten Aspekte an:
Die Voraussetzungen der Scheidung
Der Ablauf des Scheidungsverfahrens
Dauer und Kosten
Der Scheidungsverbund
1. Voraussetzungen der Scheidung
Zentrale Voraussetzung jeder Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist, wie es das Gesetz nennt.
Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
In der Praxis wird das Scheitern regelmäßig über das sogenannte Trennungsjahr nachgewiesen.
Das bedeutet: Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben. Trennung heißt dabei nicht zwingend zwei Wohnungen, sondern vor allem: keine gemeinsame Haushaltsführung und keine gegenseitige Versorgung mehr.
Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig, reicht dieses eine Jahr aus.
Ist ein Ehegatte nicht einverstanden, verlängert sich der Zeitraum in der Regel auf drei Jahre.
Nur in absoluten Ausnahmefällen –bei schwerwiegenden Gründen – ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
2. Ablauf des Scheidungsverfahrens
Eine Scheidung beginnt immer mit einem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.
Dieser Antrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Ohne anwaltliche Vertretung ist eine Scheidung nicht möglich.
Hier entsteht auch einer der größten Mythen des Scheidungsverfahrens: Dass man für dieses nur einen Anwalt braucht. Ja, es stimmt – für die Beantragung und Durchführung des Scheidungsverfahrens braucht man nur einen Anwalt. Aber: Dieser Anwalt berät und vertritt auch nur denjenigen Ehegatten, der den Scheidungsantrag gestellt hat. Wer also ein Scheidungsverfahren nur mit einem Anwalt durchführt und seinem Ehegatten die Antragstellung überlässt, muss sich im Klaren darüber sein, dass er sich in einem formalen gerichtlichen Verfahren ohne Waffengleichheit befindet. Das kann gerade im Versorgungsausgleichsverfahren langfristig sehr teuer werden.
Übrigens: Hat die Anwältin oder der Anwalt, der das Scheidungsverfahren für einen Ehegatten beantragt, zum Beispiel im Erstberatungsgespräch zuvor beide Ehegatten beraten, begeht er mit der Antragstellung einen sog. strafbaren und standesrechtlich verbotenen Parteiverrat! Daher sind hier zu Recht viele Kolleginnen und Kollegen sehr penibel und klären vor Beginn der Beratung hierüber auf.
Nach Eingang des Antrags stellt das Gericht diesen dem anderen Ehegatten zu. Anschließend beginnt die sogenannte Folgesachenprüfung, insbesondere zum Versorgungsausgleich.
Das Gericht fordert hierfür Auskünfte zu den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei den sog. Versorgungsträgern an. Diese sind diejenigen Organisationen, bei denen die Ehegatten bereits die Anwartschaft auf eine Rente erworben haben – zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, eine betriebliche oder eine private Altersversorgungskasse.
Der Versorgungsausgleich ist übrigens der Grund dafür, warum es in Deutschland nicht die eben erwähnte Privatscheidung im Notariat gibt. Weil die drei Säulen der Altersversorgung (Primäre Altersversorgung insbesondere bei der Deutschen Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersversorgung) in Deutschland für die Altersvorsorge so bedeutend sind, soll ein Gericht über den Ausgleich dieser Rechte drüber schauen.
Sind alle notwendigen Informationen vollständig, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin und teilt den Eheleuten und den beteiligten Anwälten mit, wie es den Versorgungsausgleich durchführen möchte. Diesen Beschlussentwurf prüfen die Anwältinnen und Anwälte bereits vorab auf etwaige Rechen- oder Schreibfehler.
In dem Scheidungstermin werden die Ehegatten persönlich angehört. Dabei geht vor allem um die persönlichen Daten, den Heirats- und den Trennungszeitpunkt. Auch muss jeder Ehegatte sagen, ob er sich vorstellen kann, die Ehe wiederherzustellen. Häufig dauert der Termin nur wenige Minuten.
Die beteiligten Juristinnen und Juristen besprechen dann meist noch den Beschlussentwurf zum Versorgungsausgleich und den Verfahrenswert. Hierbei fallen meist sehr schnell sehr hohe Eurobeträge – keine Sorge, keiner im Raum muss diese bezahlen. Es handelt sich nur um Rechenhilfen, um die finalen Kosten genau bestimmen zu können.
Am Ende des Termins steht der Scheidungsbeschluss, mit dem das Gericht die Scheidung der Ehe ausspricht und den Versorgungsausgleich durchführt. Der Beschluss wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig – oder sofort, wenn beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten. Ist das gewünscht, braucht jeder der Ehegatten einen Anwalt. Manchmal erledigt dies ein sog. „Fluranwalt“, also eine Anwältin oder ein Anwalt, der draußen vor dem Saal auf den nächsten Termin wartet.
Wirklich geschieden ist man wegen der Rechtsmittelfrist also erst einige Wochen nach dem Termin, auch wenn es den Scheidungsbeschluss schon gibt.
3. Dauer und Kosten
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt stark vom Einzelfall ab.
Einvernehmliche Scheidungen ohne Streit über Folgesachen dauern häufig zwischen vier und neun Monaten.
Verzögerungen entstehen vor allem dann, wenn Unterlagen fehlen oder der Versorgungsausgleich umfangreich ist.
Manchmal kommt auch die Überlastung des Gerichts hinzu oder dass über mehrere Streitfragen im sogenannten Scheidungsverbund entschieden werden muss – dazu gleich mehr.
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser bemisst sich im Wesentlichen nach den Einkommensverhältnissen, unter Umständen zusätzlich nach dem Vermögen der Ehegatten.
Es fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an.
Wichtig zu wissen: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung entstehen Kosten. „Kostenlos“ ist eine Scheidung nicht.
Wenn man sich die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht leisten kann, kann an die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe gedacht werden.
4. Der Scheidungsverbund
Mit dem Scheidungsantrag werden bestimmte Folgesachen automatisch oder auf Antrag mit der Scheidung verbunden.
Man spricht vom Scheidungsverbund. Das Gericht kann über den gesamten Scheidungsverbund, also auch die Scheidung selbst, nur dann entscheiden, wenn sämtliche verbundene Fragen abschließend geklärt sind.
Typische Folgesachen sind:
– der Versorgungsausgleich, der von Amts wegen fast immer in einer Scheidung durchzuführen ist
– Unterhaltsfragen, allerdings nicht bei Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung, also den Trennungsunterhalt
– der Zugewinnausgleich
– Fragen zur Ehewohnung oder zum Hausrat
Der Vorteil des Verbundes ist, dass zusammenhängende Fragen in einem Verfahren geklärt werden.
Der Nachteil kann sein, dass sich das Verfahren verlängert. Manchmal wird die Herbeiführung eines Scheidungsverbundes auch bewusst als strategische Maßnahme eingesetzt, um den Scheidungsausspruch zu verzögern. Das kann insbesondere für die Zahlungsdauer von Trennungsunterhalt für den Unterhaltsempfänger wirtschaftlich sinnvoll sein.
5. Praktische Konsequenzen & Handlungshinweise (ca. 1–3 Minuten)
Was lässt sich daraus für Sie mitnehmen?
Erstens: Das Trennungsjahr sollte bewusst gestaltet und dokumentiert werden. Unklarheiten über den Trennungszeitpunkt führen manchmal zu Streit.
Zweitens: Auch bei Einigkeit lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen – allein schon, um realistische Erwartungen zu haben.
Drittens: Der Versorgungsausgleich wird oft unterschätzt. Er ist komplex und beeinflusst Dauer und Kosten des Verfahrens erheblich. Er sollte ein wichtiger Grund sein der dafür spricht, dass sich beide Eheleute im Scheidungsverfahren jeweils von einem eigenen Anwalt begleiten lassen.
Und viertens: Nicht jede Frage muss zwingend im Scheidungsverbund geklärt werden. Hier ist strategisches Vorgehen sinnvoll. Grundvoraussetzung ist die Wahl von Anwältinnen oder Anwälten, die eine Verhandlungslösung einer langwierigen und teuren gerichtlichen Klärung den Vorzug geben – und dass die Eheleute hier zu Kompromissen bereit sind.
Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung. Vielleicht zeigen sie Ihnen aber Punkte, zu denen Sie sich besser rechtlichen Rat hinzunehmen.
6. Kurze Zusammenfassung (ca. 30–45 Sekunden)
Fassen wir zusammen:
Eine Scheidung setzt in der Regel das Trennungsjahr voraus.
Sie ist immer ein gerichtliches Verfahren und beginnt mit einem anwaltlichen Antrag.
Dauer und Kosten hängen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen und den Folgesachen ab.
Und: Die Scheidung ist meist Teil eines größeren rechtlichen Gesamtpakets – des Scheidungsverbundes.
7. Verabschiedung & Ausblick (ca. 20–30 Sekunden)
Ich hoffe, diese erste Folge hat Ihnen einen klaren Überblick über das Scheidungsverfahren gegeben.
In der nächsten Folge geht es Trennungs- und Scheidungsfolgen – welche Themen sollten geregelt sein?
Wenn Ihnen der Podcast gefällt, freue ich mich über eine positive Bewertung und eine Weiterempfehlung.
Vielen Dank fürs Zuhören.
8. Ausgangsmusik (10–15 Sekunden)
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